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Infos
Wir haben folgende Sondertarife für unsere Kunden:
Fahren nur Sie und Ihr Partner das Zweitfahrzeug, kann maximal eine Einstufung mit der gleichen Schadenfreiheitsklasse wie beim Erstfahrzeug erfolgen.
Wechselt ein Elternteil mit seinem Fahrzeug ab dem 1. Januar zu diesem Versicherer, kann das Kind in der Schadenfreiheitsklasse 2 = 85% auf eigenen Namen beginnen.
Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes kann eine sofortige Einstufung bis zur Schadenfreiheitsklasse 10 = 40% erfolgen. Bedingung: Sie sind der einzige regelmäßige Fahrer des Fahrzeugs.